Verantwortlich:
K.K.Production e.K.
Thomas Kerner
Fallmeisterei 1
95349 Thurnau
Deutschland/Germany
Tel: 0049 (0)9228-995585
Fax. 0049 (0)9228-995586
Mobil: 0049 (0)179-9793564
Mail to: info@kk-production.de
Registergericht: HRE 3006 Bayreuth
Registernr.: 22923570024
Umsatzsteuer-ID: DE229378483
Copyright
Alle Inhalte dieser Internetpräsentation unterliegen dem Urheberrecht und sind soweit nicht anders gekennzeichnet Eigentum des Herstellers der Produkte. Die Verwendung durch Dritte in jedweder Form bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Herstellers. Sofern Inhalte anderer Markeninhaber wie Logos, Bildmaterial u.ä. verwendet werden, gelten die vorgenannten Bestimmungen ebenso; eine Verwendung in Publikationen jedweder Art bedarf der Zustimmung des jeweiligen Marken- oder Rechteinhabers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Fallmeisterei 1
95349 Thurnau
Deutschland/Germany
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachtstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und
damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der
Fa.K.K.Production e.K. (nachfolgend auch
Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach-, Dienst-, oder Werkleistungen der Fa.K.K.Production e.K.
bestellen
(nachfolgend auch Auftraggeber genannt). Diese AGB erfassen damit insbesondere den
Geschäftsbereich der Vermietung von Veranstaltungstechnik, sowie den Geschäftsbereich der Überlassung von Personal, bzw. die komplette Erbringung der vertraglich
vereinbarten Veranstaltungstechnik.
2. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündlich oder schriftlich, ohne ausdrückliche Bestätigung, oder
Vollmacht der Geschäftsführung, Nebenabsprachen zu treffen, oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinaus gehen.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Fristen und Termine
1. Angebote der Fa. K.K.Production e.K. sind
grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung der Fa.K.K.Production e.K. oder durch
Ausführung nach Auftragserteilung des Auftraggebers zu
Stande.
2. Liefer-, Fertig-, Zuverfügungsstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange sie nicht von der Fa. K.K.Production e.K. schriftlich
bestätigt worden sind.
3. Der Beginn der vom Auftragnehmer bestätigten Fristen, bzw. Termine, setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung von Fristen und Terminen durch den Auftragnehmer setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Verpflichtungen des
Auftraggebers voraus.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen und Leistungen wesentlich
erschweren, oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfälle, oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze) auch wenn sie bei
Dritten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungen für die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise aus dem Vertrag zurückzutreten. Das Recht des
Auftraggebers vom Auftrag zurückzutreten bleibt dadurch unberührt, sofern durch die Verzögerung, die Leistung für den Auftraggeber nicht mehr verwendbar
ist.
5. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Höhe des Rechnungs-Nettowertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz des Auftragnehmers beruht.
§ 3 Leistungen bei Vermietung
1. Im Falle der Vermietung von Gegenständen, beginnt die Mietzeit mit dem Tage der Abholung
und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während den Geschäftszeiten, oder nach Vereinbarung erfolgen.
2. Ein angegebener Tagesmietpreis bezieht sich immer auf die Dauer der Mietzeit, sofern vertraglich nicht eine Abrechnung nach Nutzungstagen vereinbart ist. Angebrochene Tage
werden als volle Mietzeit berechnet. Sofern sich herausstellt, dass die Zahl der während der Mietzeit vereinbarten Nutzungstage überschritten wird, hat der Auftraggeber unverzüglich
die Zustimmung des Auftragnehmers einzuholen. Wird der Mietgegenstand unberechtigt an mehr, als den vereinbarten Nutzungstagen genutzt, so ist ein um 25
% erhöhter Tagesmietpreis für diese Tage zu entrichten.
3. Die vereinbarte Mietzeit (Tag und Uhrzeit), ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist die Fa. K.K.Production e.K. hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden angebrochenen Tag , den der Rückgabetermin überschritten wird, ist der volle Tagesmietpreis zu entrichten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, den der
Fa.K.K.Production e.K. entstandenen Schaden zu
ersetzen.
4.Die Fa. K.K.Production e.K. verpflichtet
sich, die Mietsache funktionstüchtig zu übergeben. Die Übergabe erfolgt im Lager der Fa.K.K.Production e.K. . Eine
Anlieferung erfolgt gegen eine Berechnung der Kosten. Die Fa.K.K.Production e.K. ist
zur Instandhaltung der Mietsache und Beseitigung von Sachmängeln während der Mietzeit berechtigt, jedoch - unbeschadet des gesetzlichen Rechts auf Mietminderung, oder zum Rücktritt vom Vertrag -nicht verpflichtet. Der Auftraggeber
hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich anzuzeigen, und ihm die Feststellung und Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Insbesondere zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden
Räumen und Einrichtungen zu verschaffen. Reparatureingriffe des Auftraggebers sind nicht gestattet.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei der Übernahme, bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit undrichtigen Funktion zu überzeugen. Die
Übernahme gilt im Zweifel als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Gegenstände, die dem Auftraggeber (z. B. als Mieter) übergeben sind, sind pfleglich,
sachgerecht und bestimmungsgemäß zu behandeln und dürfen ausschließlich nur von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Eine übermäßige
Inanspruchname ist zu vermeiden. Der Auftraggeber hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen.
2. Die Gegenstände sind im sauberen, einwandfreien und geordneten Zustand zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste und Ähnliches in Höhe des
Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte, oder verloren gegangene Leuchtmittel, oder andere Kleinteile, oder Zubehör, hat der Auftraggeber den üblichen Marktpreis zu
erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden, oder eine Wertminderung nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als der
Neuwert, bzw. Marktpreis sei.
3. Die technischen Anlagen sind nicht versichert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sowohl die zum Schutz der technischen Anlagenerforderlichen, oder üblichen
Versicherungen (insbes. Gegen Feuer, Diebstahl und Wasser) abzuschließen, als auch das allgemein mit dem Einsatz der technischen Anlagen bei Veranstaltungen verbundene Risiko
(insbes. Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluß der Versicherung ist der
Fa.K.K.Production e.K., auf verlangen, vorzulegen.
4. Der Auftraggeber haftet für die von Ihm, im Vertrag bereitzustellenden, Helfer (z. B. Auf- und Abbau) in jedem Fall nach § 278 BGB, also wie für eigenes Verschulden.
Anweisungen des Personals des Auftragnehmers ist unbedingt zu folgen.
5. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Pflichten berechtigt die Fa.K.K.Production e.K.-
unbeschadet das Recht auf Schadenersatz für dadurch entstehende
Schäden - zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Auftrags.
6. Bei jedem Auftrag, also auch wenn der Auftrag mit Personal des Auftragnehmers durchgeführt wird, (sog. Fullservice) hat der Auftraggeber (Punkte
6a-6c)
6a. für eine Störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Anlagen Sorge zu tragen. Für
Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände aufgrund von Stromausfall, oder Stromunterbrechungen, oder Schwankungen, hat der Auftraggeber einzustehen.
6b. die technischen Anlagen während des gesamten vertraglichen Zeitraums der Verwendung (d. h. vom Aufbau bis zum Abbau, einschl. etwaiger Zeiten, in denen die Technik nicht
genutzt wird) gegen unbefugten Gebrauch, Beschädigungen, Diebstahl, o. ä.zu schützen.
6c. Die technischen Anlagen vor Einfluß von Wetter (Sonne und Regen), Staub, Publikumseinflüssen, usw. zu schützen. Werden technische Anlagen des Auftragnehmers während des
Auftrags grob verschmutzt (z. B. durch Staub, Sand, Flüssigkeiten), ohne dass dies ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und dessen Erfüllungsgehilfen
liegt, so erhöht sich der Gesamtmietpreis pauschal um 15 %. Das Recht des Auftragnehmers auf Geltendmachung eines höherenSchadens bleibt unberührt. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, das der Schaden (Reinigungsaufwand) nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
§ 5 Ansprüche des Auftraggebers
1. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Fall der Miete von technischen Anlagen sttzen
voraus, dass der Auftraggeber die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem. § 3 überprüft hat, bzw. einen später auftretenden Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung
an den Auftragnehmer mitgeteilt wurde. Bei der
Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (z. B. Farbwechsler, computergesteuerten Leuchten, etc. ), ohne Fachpersonal von Fa. K.K.Production e.K. l, wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen, es sei denn, Mängel sind nachweisbar ausschließlich auf Defekte der Geräte
vor Inbetriebnahme zurückzuführen.
2. Liegt ein Sachmangel vor, so ist die Fa.K.K.Production
e.K. nach eigener Wahl zum Austausch, oder Reparatur,
bzw. zur Nacherfüllung berechtigt. Ist der Auftragnehmer zum Austausch, oder Reparatur, bzw. zur Nacherfüllung nicht rechtzeitig in der Lage, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind im übrigen ausgeschlossen. Für
Schadensersatzansprüche gilt Absatz 3.
3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der
Haftungsausschluss gilt auch für jeglicher Art von Folgeschäden, insbes. Mangelfolgeschäden. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind a. solche
Ersatzansprüche, deren Schadensursache aufgrund einer grob fahrlässigen, oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Fa.K.K.Production e.K. (einschließlich ihrer gesetzlichen Verteter und Erfüllungsgehilfen) beruht, b. Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und
der Gesundheit,
c. Verzugsschäden und d. Schäden von Nichteinhaltung von gegebenen Garantien, oder zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter der Fa.K.K.Production e.K. sowie
ihrer Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Preise / Zahlungen
1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies
nicht geschehen sein, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste, ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per
Vorauskasse. Die K.K.Production e.K. behält sich vor,
die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu
ändern.
2a. Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb von 30 Tagen vor vereinbarten Installationstermin, bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, so ist eine Abstandsgebühr
bei bloßer Vermietung von technischen Geräten in Höhe von 10 %, im übrigen (vor allem bei Bestellung von Personal und bei Planung von Anlagen) in Höhe von 20 % zu
bezahlen.
2b. Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb von 10 Tagen vor vereinbarten Installationstermin , bzw Abholung der gemieteten Geräte storniert, so ist eine Abstandsgebühr
in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
2c. Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor vereinbarten Installationstermin, bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, so ist eine Abstandsgebühr
in Höhe von 80 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
3. Soweit der Auftragnehmer die stornierten Leistungen anderweitig verwertet, hat er den dabei erzielten Erlös auf die nach vorstehenden Absätze (2b und 2c) vereinbarten
Abstandsgelder, bis auf der in Absatz 2a bezeichnete Mindesthöhe, die dem Auftragnehmer in jedem Fall zusteht, in Anrechnung zu bringen.
4. Ist nachträgliche Zahlung vereinbart, so gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Das Zahlungsziel wird ausdrücklich in der Rechnung datumsmäßig
bestimmt.
5. Der Auftraggeber kann nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt
sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Bei Personalvermittlungsgeschaeften erfolgt die Zahlung an die vermittelte Person, bzw. an die beauftragte Agentur erst nach Zahlungseingang vom Auftraggeber an die
Fa.
K.K.Production e.K. Jedoch spätestens 12 Wochen
nach Beendung des Gewerkes
§ 7 Verkauf
1. Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Fa.K.K.Production
e.K.
2. Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Geräten an andere Unternehmer wird jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8 Rechte Dritter
1. Der Auftraggeber hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten
Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich unter Überlassung aller wichtigen Unterlagen, unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während
derLaufzeit des Vertrages dennoch Geräte gepfändet, oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die zur
Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§ 9 Schlußbestimmungen
1.Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
der Fa. K.K.Production e.K
und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist Thurnau.
3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten, ist Kulmbach.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen, oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zusätzliche Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten
kommt.